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   VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12   

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VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12 (https://dejure.org/2013,36325)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2013 - 23 K 7862/12 (https://dejure.org/2013,36325)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - 23 K 7862/12 (https://dejure.org/2013,36325)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11

    Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können, OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, unter: nrwe.de (Rn. 41); BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, in: juris (Rn. 13).

    Er kann nach § 683 Satz 1 BGB wie ein Beauftragter und somit entsprechend § 670 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht, OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, unter: nrwe.de (Rn. 49).

    Nach §§ 683 Satz 2 i.V.m. 679 BGB steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer auch dann zu, wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht, aber ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, nicht rechtzeitig erfüllt werden könnte, OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, unter: nrwe.de (Rn. 50).

    Der entgegenstehende Wille des Geschäftsherrn schließt jedoch analog § 683 Satz 2 BGB einen Aufwendungsersatzanspruch nicht aus, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, nicht rechtzeitig erfüllt werden könnte (§ 679 BGB analog), OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, unter: nrwe.de (Rn. 92).

    Dabei kann die Frage, ob die Voraussetzungen des § 679 BGB gegeben sind, bei der analogen Anwendung der Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht nur unter Berücksichtigung aller Umstände und in der Regel auch nur unter Abwägung etwa widerstreitender öffentlicher Belange beurteilt werden, BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, in: juris (Rn. 16); OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, unter: nrwe.de (Rn. 95).

    - OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, unter: nrwe.de (Rn. 101) - als gewichtig aus, dass der Kläger mit seinem Handeln diesen Entscheidungsspielraum der Beklagten verkürzt hat.

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können, OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, unter: nrwe.de (Rn. 41); BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, in: juris (Rn. 13).

    Dabei kann die Frage, ob die Voraussetzungen des § 679 BGB gegeben sind, bei der analogen Anwendung der Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht nur unter Berücksichtigung aller Umstände und in der Regel auch nur unter Abwägung etwa widerstreitender öffentlicher Belange beurteilt werden, BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, in: juris (Rn. 16); OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, unter: nrwe.de (Rn. 95).

    Insofern dürfen die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten, BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, in: juris (Rn. 17).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begrenzt er auch den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, BVerwG, Urteile vom 18. Januar 2001 - 3 C 7.00 -, in: juris (Rn. 27), und vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, in: juris (Rn. 25).

    Es liegen besondere, im Verhalten des Erstattung begehrenden Klägers liegende Umstände vor, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen, BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, in: juris (Rn. 25).

  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 132/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch des Veranlassers der Beerdigung auf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht besteht vorrangig und allein aus Gründen der Gefahrenabwehr, BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 132/11 -, in: juris (Rn. 12); VG Chemnitz, Urteil vom 28. Januar 2011 - 1 K 900/05 -, in: juris (Rn. 30).

    Die Ermächtigung an die Ordnungsgehörde besteht so zum einen nur, wenn Hinterbliebene ausfallen, und zum anderen nur, "um" Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 132/11 -, in: juris (Rn. 12).

    Eine ordnungsbehördliche Pflicht zum Einschreiten besteht folglich erst dann, wenn "niemand" für die Bestattung sorgt, BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 132/11 -, in: juris (Rn. 12); AG Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2013 - 35 C 16/13 -, in: juris (Rn. 30).

    Die öffentliche-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW besteht unabhängig von zivilrechtlichen Pflichten, der Erbenstellung oder dem Totenfürsorgerecht, BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 132/11 -, in: juris (Rn. 12).

    Dieser kann nicht nur die Art und Weise seiner Beerdigung, sondern auch diejenige Person, die er mit der Wahrnehmung dieser Belange betraut, bestimmen, selbst wenn diese nicht unmittelbar zum Kreis der sonst berufenen Angehörigen zählt, BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 132/11 -, in: juris (Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 19 E 313/12

    Vorliegen des bestattungsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips gem. § 8 Abs. 1 S. 2

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    Fehl geht - zum dortigen Landesrecht - die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein, OVG SH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 LB 10/05 -, in: juris (Rn. 35); ähnlich: OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 19 E 313/12 -, unter: nrwe.de (Rn. 5).

    Argumentativ wird im Hinblick auf die Bestattungspflicht der Ordnungsbehörde nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW darauf abgestellt, dass der Bestattungspflicht nicht nachgekommen wird und alle zumutbaren Maßnahmen zu Ermittlung und Benachrichtigung Bestattungspflichtiger erfolglos geblieben sind; vorher darf die Ordnungsbehörde die Bestattung weder den Angehörigen aufgeben noch selbst vornehmen, weil dies sowohl gegen die Menschenwürde des Verstorbenen aus Art. 1 Abs. 1 GG als auch gegen das Recht der Angehörigen auf Totenfürsorge aus Art. 2 Abs. 1 GG verstoße, OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 19 E 313/12 -, unter: nrwe.de (Rn. 5).

    Das gebietet die Pietät aber auch das Recht, weil das Recht der Persönlichkeit eines Verstorbenen noch in seinem Leichnam als fortwirkend angesehen wird, RG, Urteil vom 28. Oktober 1920 - VI 261/20 -, in: RGZ 100, 171 (172); BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 151/76 -, in: juris (Rn. 7); OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 19 A 2207/11-, unter: nrwe.de (Rn. 51, 56); OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 19 E 313/12 -, unter: nrwe.de (Rn. 5).

  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    Für die erforderliche positive Kenntnis der Nichtschuld genügt ebenfalls nicht die Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt; der Leistende muss vielmehr auch wissen, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet, Bay.VGH, Urteil vom 16. November 2009 - 4 BV 07.1902 -, in: juris (Rn. 73).

    Der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch des Klägers ist zudem nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zählt, ausgeschlossen, Bay.VGH, Urteil vom 16. November 2009 - 4 BV 07.1902 -, in: juris (Rn. 74).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    Nach dem Rechtsgedanken des § 814 BGB, der auch beim öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch Anwendung findet, BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23.02 -, in: juris (Rn. 27), kann das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war.
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    Ein Anspruch besteht auch nicht aus einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, der in Tatbestand und Rechtsfolgen grundsätzlich dem zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch entspricht und grundsätzlich voraussetzt, dass zu Lasten des Anspruchsberechtigten eine Vermögensverschiebung eingetreten ist, für die ein Rechtsgrund fehlt oder später weggefallen ist, BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 -, in: juris (Rn. 41).
  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begrenzt er auch den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, BVerwG, Urteile vom 18. Januar 2001 - 3 C 7.00 -, in: juris (Rn. 27), und vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, in: juris (Rn. 25).
  • BGH, 26.10.1977 - IV ZR 151/76

    Einwilligung in die Umbettung eines Verstorbenen - Entscheidung über die Art der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    Das gebietet die Pietät aber auch das Recht, weil das Recht der Persönlichkeit eines Verstorbenen noch in seinem Leichnam als fortwirkend angesehen wird, RG, Urteil vom 28. Oktober 1920 - VI 261/20 -, in: RGZ 100, 171 (172); BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 151/76 -, in: juris (Rn. 7); OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 19 A 2207/11-, unter: nrwe.de (Rn. 51, 56); OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 19 E 313/12 -, unter: nrwe.de (Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2012 - 19 A 2207/11

    Vorliegen eines wichtigen rechtfertigenden Grundes für die Umbettung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12
    Das gebietet die Pietät aber auch das Recht, weil das Recht der Persönlichkeit eines Verstorbenen noch in seinem Leichnam als fortwirkend angesehen wird, RG, Urteil vom 28. Oktober 1920 - VI 261/20 -, in: RGZ 100, 171 (172); BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 151/76 -, in: juris (Rn. 7); OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 19 A 2207/11-, unter: nrwe.de (Rn. 51, 56); OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 19 E 313/12 -, unter: nrwe.de (Rn. 5).
  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

  • RG, 28.10.1920 - VI 261/20

    Kriterien hinsichtlich einer Bestimmung des Ortes und der Art einer Beerdigung

  • AG Brandenburg, 05.07.2013 - 35 C 16/13

    Totenfürsorgerecht - Recht eines Kindes zur Bestimmung der Modalitäten zu

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